Eine Versicherung kann, ebenso wie jeder andere Vertrag, ordnungsgemäß nach dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres, welches häufig mit einem Kalenderjahr identisch ist, fristgerecht gekündigt werden. Bei Unzufriedenheit mit den Leistungen der Versicherung im Schadensfall oder wenn sie plötzlich ihre Beiträge in einer Weise anhebt, die über die Geringfügigkeit hinausgeht, können Versicherungsnehmer auch von der außerordentlichen Kündigung Gebrauch machen, die sofort in Kraft tritt. In beiden Fällen muss das Kündigungsschreiben formellen Vorraussetzungen genügen, um rechtlich wirksam zu sein. Im Internet können Sie einen Vordruck solch einer KündigungKostenlos herunterladen und ersparen sich dabei sehr viele Komplikationen, viel Aufwand und viel Zeit.
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