Von der Privat- in die Gesetzliche Krankenversicherung wechseln

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Von der Privat- in die Gesetzliche Krankenversicherung wechseln

Der Wechsel aus einer privaten Krankenversicherung (PKV) in eine gesetzliche (GKV) ist nicht einfach. Er ist nur dann zulässig, wenn die betreffende Person ein Angestelltenverhältnis aufnimmt, bei welchem sie mit ihrem Jahresentgelt unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt, arbeitslos wird, aufgrund einer Erkrankung oder einer Behinderung längerfristig nicht arbeitsfähig ist oder ihren Lebensunterhalt durch den Bezug von Sozialleistungen bestreiten muss. Da es 238 gesetzliche Krankenkassen gibt, deren Leistungen zwar sehr ähnlich sind, aber deren Beiträge erhebliche Unterschiede aufweisen, können gesetzlich Versicherte sehr hohe Summen an Geld einsparen, wenn sie den richtigen Vertragspartner auswählen. Vergleichen Sie die GKV mehrerer Anbieter, jetzt, kostenfrei und unverbindlich online!

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