Vermögensversicherung

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Vermögensversicherung

Bei der Vermögensversicherung handelt es sich nicht um eine einzelne Versicherung. Stattdessen umfasst die Bezeichnung eine Reihe von Absicherungen, welche die Versicherungsnehmer vor möglichen finanziellen Schäden an ihrem Vermögen schützen. Hierzu zählen: - Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VMSH): Diese Versicherung stellt eine besondere Art der Berufshaftpflichtversicherung dar. Sie bewahrt Rechtsanwälte, Vermögensberater, Steuerberater und andere beratende Berufsgruppen vor den finanziellen Folgen eventueller Fehlberatungen, die einen Schadensersatzanspruch nach sich ziehen. – Die Rechtsschutzversicherung (RS): Sie übernimmt die Kosten (zumeist kostspieliger) rechtlicher Auseinandersetzungen. – Die Restschuldversicherung: Bei Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Ableben der Versicherten übernimmt diese Versicherung die restlichen Kreditraten. – Die Privathaftpflichtversicherung (PHV): Diese Absicherung gehört in jeden Haushalt. Sie kommt auf, sobald die Versicherungsnehmer anderen Personen Schaden zufügen. – Die Berufshaftpflichtversicherung (BHV): Sie übernimmt die Aufwendungen für mögliche Schädigungen Dritter durch die Ausübung der beruflichen Tätigkeit. Somit setzt ihre Wirkung da an, wo die der PHV endet.
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