Die Ummeldung eines Kraftfahrzeuges (Kfz) findet bei der zuständigen Kfz Zulassungsstelle unter vorsage aller erforderlichen Dokumente statt. Ebenso verhält es sich bei der Anmeldung oder der Abmeldung von Fahrzeugen. Auch die Versicherung ist über diesbezügliche Änderungen rechtzeitig zu informieren.