Sozialversicherungspflicht

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Sozialversicherungspflicht

Zu den Sozialversicherungen gehören die gesetzliche Kranken-, Renten-, Unfall-, Pflege- und die Arbeitslosenversicherung. Träger der Sozialversicherungen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Die Sozialversicherungspflicht, das heißt die gesetzliche Pflicht, Beiträge zu diesen Versicherungen zu leisten, besteht für alle Arbeitnehmer, die mit ihrem Jahresentgelt unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegen, für Studierende und Rentner, die kein Vermögen oder anderweitige hohe Einkünfte im Hintergrund Haben und für alle Empfänger von Sozialleistungen. Ziel ist es, sicherzustellen, dass auch nicht vermögende Bürger abgesichert sind. Jedoch gab es in den letzten Jahren zahlreiche massive Kürzungen des Sozialsystems, dessen Teil die Sozialversicherungen sind, so dass den Versicherungspflichten nur noch geringfügige Leistungen im Ernstfall und eine unzureichende Versorgung zukommen. Diese Entwicklung hat zur Hochkonjunktur privater Versicherungen und Zusatzversicherungen geführt.

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