Sicherheitshypothek

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Sicherheitshypothek

Der Begriff Sicherheitshypothek ist im BGB geregelt. Eine Sicherheitshypothek wird in das Grundbuch eingetragen. Eine Zwangssicherheitshypothek ist eine Zwangsmaßnahme. Eine Zwangssicherheitshypothek gibt es nicht im türkischen Strafrecht.

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