Bei jedem größeren Kreditbetrag muss der Kreditnehmer in irgendeiner Form eine Sicherheit für das gewährete Darlehen stellen. Bei Darlehen dient in aller Regel persönliches Eigentum als Sicherheit. Solche Sicherheiten können zum Beispiel eine Hypothek auf eine Immobilie, Einkommen, Wertgegenstände andere Vermögenswerte sein. Nimmt der Wert einer Sicherheit während der Laufzeit des Kreditvertrages rapide ab, dann hat der Kreditgeber ein außerordentliches Recht zur Kündigung des Kreditvertrages.