Prozesskostenfinanzierung

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Prozesskostenfinanzierung

Personen mit einem geringen Einkommen können zur Prozesskostenfinanzierung Prozesskostenhilfe beim zuständigen Amtsgericht beantragen. Dem Antrag wird nur dann stattgegeben, wenn der Prozess unvermeidbar ist und es realistische Aussichten auf einen Prozessgewinn gibt. Falls es den Antragstellern innerhalb von vier Jahren nicht möglich ist, ihre finanzielle Situation aufzubessern, müssen sie die erhaltenen Gelder zur Prozessführung nicht zurückerstatten. Demnächst sollen Prozesse, bei denen es um, als geringfügig angesehene, Summen geht, nicht mehr unterstützt werden. Dadurch werden zahlreiche Verbraucher der Willkür von Unternehmen ausgesetzt. Weitere Möglichkeiten der Prozesskostenfinanzierung sind der Abschluss einer Rechtschutzversicherung oder die Aufnahme von Fremdkapital.
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