Der Progressionsvorbehalt ist ein Instrument zur Verhinderung der zu niedrigen Besteuerung nicht steuerpflichtiger Einnahmen in einer bestimmten Höhe. In Deutschland fallen folgende Einkünfte unter Progressionsvorbehalt: das Arbeitslosengeld l, das Eltern- und Mutterschaftsgeld-, das Kranken- und Verletztengeld, das Übergangsgeld, Einkünfte aus Kurzarbeit und Insolvenzen, das Winterausfallgeld und im Ausland bereits versteuerte Einnahmen.
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