Personalleasing

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Personalleasing

Personalleasing oder auch Arbeitnehmerüberlassung ist eine zeitlich begrenzte Überlassung von Arbeitnehmern durch ihren Arbeitgeber an Dritte zur Arbeitsleistung. Die Arbeitnehmerüberlassung bedarf der Zustimmung des Arbeitnehmers. Der Arbeitnehmer unterliegt dem Weisungsrecht des Entleihers, behält aber den Vergütungsanspruch gegen seinen eigentlichen Arbeitgeber, sozialversicherungsrechtlich haften Ver- und Entleiher. Die gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung, bei der der Arbeitnehmer von vornherein zur Arbeitsleistung bei einem Dritten eingestellt wird, bedarf nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz in der Fassung vom 3. 2. 1995 der behördlichen Erlaubnis, im Baugewerbe ist sie gesetzlich eingeschränkt.

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