Die Ombudsmann als Private Krankenversicherung

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Die Ombudsmann als Private Krankenversicherung

Seit 2001 gibt es einen Ombudsmann für die private Krankenversicherung (PKV). Dabei handelt es sich um eine unabhängige Instanz, die mit der Aufgage der Vermittlung und Schlichtung von Konflikten zwischen Versicherungsnehmern und Versicherern betraut ist. Dadurch sollen gerichtliche Auseinandersetzungen vermieden werden. Vergleichen Sie die PKV mehrerer Anbieter, hinsichtlich ihrer Preise und Leistungen, jetzt, kostenfrei, schnell und unverbindlich online!

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