Nullleasing

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Diese Sonderform des Autoleasing für Private war jeher unter wettbewerbsrechtlichen Aspekten umstritten, weil der Leasinggeber, häufig eine herstellereigene Leasingtochter, aufgrund von Subventionen des Autoherstellers auf die sonst üblicherweise in den Leasingraten enthaltenen Aufschläge wie Zinsen, Kosten, Gewinn optisch verzichtet. Es wird inzwischen grundsätzlich nicht mehr angeboten. Außerdem ist es eine Sonderform des Kfzleasing, bei der auf Grund hoher Einkaufsvorteile des Leasinggebers die Summe der Leasingraten und des Restwertes maximal den Listenpreis des Herstellers erreicht. Aus rechtlichen Gründen darf diese Ausprägung des Leasinggeschäfts nicht vertrieben werden, da nach Auffassung des OLG Frankfurt ein Verstoß gegen das Rabattgesetz vorliegt.

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