Der Kreditschutz ist eine freiwillige Versicherung, bei welcher der Ausfall der Zahlungsfähigkeit, z. B. wegen Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Versterben des Versicherungsnehmer und Kreditnehmers, versichert ist. Somit stellt diese Versicherung auch einen Schutz vor finanziellen Einbußen für die Angehörigen des Versicherten dar. Der Kreditschutz kann häufig direkt bei der Kreditaufnahme bei der entsprechenden Bank abgeschlossen werden. Es besteht aber auch die Möglichkeit, andere Versicherer zu wählen. Dabei sollte auf die Kosten der Versicherung und auf die jeweiligen Konditionen (welche Ausfälle als Versicherungsfall anerkannt werden, der allgemeine Leistungsumfang, die Art der Schadensregulierung u. s. w. ) besonders geachtet werden.