Die Krankenversicherungsbeiträge wurden innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vereinheitlicht. Sozialversicherungspflichtige Personen zahlen somit, ganz gleich für welche Einrichtung sie sich entscheiden, eine Pauschale von 5,5 % ihres Lohnes. Anders verhält es sich innerhalb der privaten Krankenversicherung (PKV). Da weisen sowohl die Leistungen als auch die Prämien nicht zu unterschätzende Differenzen auf.
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