Krankenversicherung - Kündigung des Versicherungsverhältnisses

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Krankenversicherung - Kündigung des Versicherungsverhältnisses

Im Rahmen der ordentlichen Kündigung bei einer gesetzliche Krankenversicherung (GKV) kann das Kündigungsschreiben nach einer mindestens 18-monatigen Mitgliedschaft bei der jeweiligen Krankenkasse mit einer Frist von zwei Monaten zum jeweiligen Ende eines Kalenderjahres eingereicht werden. Die außerordentliche Kündigung, die sofort in Kraft tritt, steht den Versicherungsnehmern zu, sobald die jeweilige Krankenkasse ihre Beiträge anhebt. Dies gilt auch für private Krankenversicherungen (PKV). Hier lohnt sich jedoch selten der Wechsel, da bei einem neuen Versicherer meist wieder eine Gesundheitsprüfung erforderlich wird und sich die Prämie aufgrund des höheren Alters und des eventuell verschlechterten Gesundheitszustandes erhöht. Bei einem kostenfreien, unabhängigen Krankenversicherungsvergleich im Internet, können Sie sich schnell und mühelos die besten Angebote sichern!

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