Gegen den Krankheitsfall ist jeder versichert, der in Deutschland lebt. Dies kann man entweder bei einer privaten oder bei einer gesetzlichen Krankenkasse tun, wobei die gesetzliche Krankenversicherung als billiger gilt. Wenn man also versichert ist, arbeitet man gewöhnlich, weil in jedem Fall die Krankenversicherung irgendwie finanziert werden muss. Bei der privaten Krankenkassenversicherung muss ein fixer Beitrag abgetreten werden, bei der gesetzlichen Krankenversicherung wird der Beitrag an das Einkommen des Versicherten gebunden. Was passiert aber, wenn eine Frau schwanger wird und sich eine Elternzeit nimmt? Viele fragen sich das, die vor so einer Situation stehen. Doch diese sollten keine Angst haben, weil sowohl die private als auch gesetzliche Krankenversicherung aufrechterhalten bleibt, wobei sich in Bezug auf die Beiträge etwas ändern kann. Das hängt jedoch ganz von der eigenen Krankenkasse ab, die angefragt werden sollte, wenn es zur Elternzeit kommt. Jede Krankenkasse verfährt nämlich nach je anderen Kriterien. Meistens finden sich aber die Informationen zu diesem Thema auf der Homepage einer jeden Krankenkasse.
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