In der privaten Krankenversicherung gibt es keine Familienversicherung, so dass auch verheiratete Paare für sich selbst zuständig sind. Übersteigt das Einkommen des Ehemannes oder der Ehefrau die Beitragsbemessungsgrenze von 3562, 50 Euro im Monat, müssen die Kinder privat versichert werden. Gehört ein Elternteil jedoch zu den versicherungsfreien Berufsgruppen (Beamte, Selbstständige und Freiberufler), liegt mit den Einkünften unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze und ist dennoch privat versichert, können die Kinder auch gesetzlich versichert werden. Vergleichen Sie die Krankenversicherungen, hinsichtlich ihrer Preise, Leistungen und Konditionen, kostenfrei, schnell und unverbindlich online!
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