Freiwillige Gesetzliche Krankenkasse

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Freiwillige Gesetzliche Krankenkasse

Gesetzliche Krankenkassen dienen normalerweise als Träger der gesetzlichen Krankenversicherung, die jeder in Anspruch nehmen muss, der zu den Arbeitnehmern zählt. Eine Einschränkung gibt es lediglich in Bezug auf das Gehalt, das höher als 400 Euro im Monat sein sollte. Doch gesetzlichen Krankenkassen gewährleisten einen Versicherungsschutz auch solchen Menschen, die keinen Arbeitgeber auf Sozialversicherungsbasis Haben. Dazu gehören beispielsweise Studenten, Freiberufler, Selbstständige, Beamte oder Referendare. Die Versicherung, die sie dann abschließen, heißt schließlich freiwillige Versicherung und ist an bestimmte Tarife gebunden. Der Tarif für einen Studenten unterscheidet sich zum Beispiel von dem des Freiberuflers oder des Beamten. Letztere müssen tiefer in die Tasche greifen als der Student, dessen Beitrag pauschal ca.60 Euro im Monat beträgt. Die Tarife unterscheiden sich noch mal, wenn man die Angebote anderer Anbieter anschaut. Das sollte man auch, wenn man eine freiwillige Krankenversicherung abschließen möchte. Im Falle des Studenten ist sogar von einem Muss zu sprechen, weil er erst studieren darf, wenn er sich gegen den Krankheitsfall versichert.

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