Familienversicherung Privat

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Familienversicherung Privat

Die Familienversicherung ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, welche die beitragsfreie Mitversicherung von Familienangehörigen (Kindern, Ehepartnern, eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften) gewährt. Diese Familienversicherung gilt jedoch nicht in jedem Fall. Eine Ausnahme besteht dann, wenn ein Familienmitglied Privat Versichert ist, die Jahresarbeitsentgeltgrenze von monatlich 4012,50€ (Sand April 2008) dauerhaft überschritten wird; die anderen, gesetzlich versicherten Familienmitglieder ein geringeres Einkommen aufweisen. In diesem Fall ist das abhängige Familienmitglied (Kind oder Ehepartner) entweder eigenständig gesetzlich oder privat zu versichern. Die Familienversicherung, wie sich bei der gesetzlichen Krankenversicherung existiert, gibt es bei den privaten Krankenkassen nicht. Hier ist jede Person eigenständig zu versichern."

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