Ersatzkrankenkasse

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Ersatzkrankenkasse

Die Ersatzkassen sind Träger der gesetzlichen Krankenversicherung und somit eigenständige Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie sind zeitgleich mit der Gründung der Sozialversicherung durch Bismarck entstanden. Damals wurde jeder versicherungspflichtige Bürger einer Primärkasse zugeteilt, konnte aber auch eine freiwillig organisierte Hilfskasse wählen, eine sogenannte Ersatzkasse, insofern sie für ihn berufsständisch zuständig war. Heute sind die Ersatzkassen für alle Versicherungspflichtigen und freiwillig Versicherten geöffnet. Zu dieser Kassenart gehören unter anderem die Barmer, die DAK, die GEK und die TK.

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