Die häufigste gewählte Form einer Finanzierung ist das Darlehen. Bei einem Darlehen besteht die Möglichkeit einen Kredit einzuräumen. Der Darlehensvertrag ist ein schuldrechtlicher Vertrag. Im Rahmen der Schuldrechtsmodernisierung zum 1. Januar 2002 hat der deutsche Gesetzgeber den Rechtscharakter des Darlehensvertrags von einem Realkontrakt in einen gegenseitigen Konsensualvertrag umgewandelt.
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