Das Kürzel DAK steht für die Deutsche Angestellten-Krankenkasse, die als Körperschaft des öffentlichen Rechts Sicherheitsschutz im Krankheitsfall gewährt. Gegründet wurde sie 1930 und hat ihren Sitz in der deutschen Großstadt Hamburg. Im Laufe der Jahre konnte die Deutsche Angestellten-Krankenkasse stetig wachsen, sodass sie zur zweitgrößten Ersatzkrankenkasse in Deutschland wurde. Wie alle anderen Versicherungsträger bietet auch die DAK eine Auslandskrankenversicherung, die eine Untergruppe der Krankenversicherung bildet. Es handelt sich dabei um eine Leistung, bei der Kosten gedeckt werden, wenn der Versicherte sich im Ausland befindet und dort erkrankt. Die Leistung reicht sogar bis zur Übernahme der Kosten für einen Rücktransport des Versicherten, wenn dieser Opfer eines schwerwiegenden Unfalls wird.
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