Bilanzierungshilfen

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Bilanzierungshilfen

Bei Bilanzierungshilfen handelt es sich um Aktivposten im Geschäftsjahresabschluss, die nicht den Vermögensgegenständen, den Rechnungsabgrenzungsposten und den Korrekturen von Passivposten zuzuordnen sind. Die Handelsbilanz ist zwar auf Vermögensgegenstände und Schulden beschränkt, es werden aber unter bestimmten Umständen Bilanzierungshilfen vom Handelsgesetzbuch (HGB) bewilligt, um Unternehmen innerhalb der Anfangsphase vor Überschuldungen zu bewahren.
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