Die finanziellen Folgen der Berufsunfähigkeit werden seit dem 01.01.2001 von staatlicher Seite nicht mehr aufgefangen. Die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente kommt nur noch Personen zu, die vor 1962 Geboren wurden. Berufstätige der Folgegenerationen haben nur einen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente, vor deren Erhalt sie nachweislich zu keiner Tätigkeit mehr in der Lage sind, die ihren Lebensbedarf sichern könnte. Aufgrund dieser Umstände ist der Abschluss einer freiwilligen Berufsunfähigkeitsversicherung eine geradezu unverzichtbare Maßnahme für alle Berufstätigen.
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