Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn eine Person aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls für die Dauer von mindestens sechs Monaten und zu mindestens 50 % an der Ausübung ihres erlernten Berufes verhindert ist. Bis zum 01.01.2001 gab es in solchen Fällen eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente. Seit ihrer Abschaffung kann nur noch auf eine freiwillige Berufsunfähigkeitsversicherung bei einem privatwirtschaftlichen Versicherungsunternehmen zurückgegriffen werden.
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