Beitragsbemessungsgrenze und Krankenversicherung im Gesundheitssystem

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Beitragsbemessungsgrenze und Krankenversicherung im Gesundheitssystem

Die Beitragsbemessungsgrenze ist in Deutschland ein jährlich durch die Gesetzgebung aufs Neue festgelegter Grenzwert, bis zu welchem innerhalb der einzelnen Sozialversicherungszweige Pflichtbeiträge zu leisten sind. Die Krankenversicherung ist auch ein Bestandteil der Sozialversicherung. Somit können Arbeitnehmer nur dann eine private Krankenvollversicherung abschließen, wenn sie mit ihrem Verdienst im Verlauf von drei aufeinander folgenden Jahren diese Grenze überschritten haben. Aktuell, 2008, liegt sie bei einem Jahresentgelt von 48.150. Im Vorjahr waren es 47.700 Euro und 2006 lag die Bemessungsgrenze bei 47.250 Euro.

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