Als Arbeitnehmer ist man dazu verpflichtet, Sozialabgaben zu leisten. Denn diese Regelung ist das Ergebnis der Sozialreformen, die 1983 von Otto von Bismarck eingeleitet wurden. Eine der fünf Säulen, aus denen die Sozialversicherung besteht, ist die Krankenversicherung. Als deren Träger fungieren in Deutschland die Krankenkassen, die verschiedene Strukturen aufweisen. Allen gemeinsam ist jedoch, dass sie die Krankenversicherung an Beitragszahlungen binden, die monatlich stattfinden. Der monatlich fällige Beitrag ist zunächst in seiner Summe unbestimmt, weil er nämlich vom Einkommen des Versicherten abhängt. Auf dieses wird nämlich prozentual der Beitragssatz berechnet, den eine jede Krankenkasse an ihre Versicherten weitergibt. Der durchschnittlich Beitragssatz liegt in Deutschland bei 13,3 %, sodass man sich daran orientieren kann, welcher Beitragssatz als hoch und welcher als niedrig angesehen werden kann. Mit steigendem Einkommen werden auch die Beiträge höher, was auch dann der Fall ist, wenn die eigene Krankenkasse den Beitragssatz anhebt. Der Beitrag ist jedoch oft der Grund, warum Versicherte ihren Versicherungsträger wechseln.
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