Beiträge für Krankenversicherungen

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Beiträge für Krankenversicherungen

Die Beiträge zu den gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) werden, gemäß dem Solidaritätsprinzip, prozentual von dem Einkommen der Versicherten erhoben, falls diese sich nicht für einen Wahltarif entschieden haben. Bei freiwillig gesetzlich Versicherten wird in der Regel die Bemessungsgrenze zugrunde gelegt. Leichte Differenzen gibt es noch bezüglich der Einkommensarten dieser Versichertengruppe. Bei den privaten Krankenversicherungen (PKV) werden zur Erstellung der Prämie meistens bestimmte Aspekte der Versicherungsnehmer sowie der gewählte Leistungsumfang herangezogen.

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