Das Arbeitsleben ist davon gezeichnet, dass der Arbeitnehmer des Öfteren aufgrund einer Krankheit nicht auf der Arbeit auftaucht. Manchmal ist die Krankheit aber so gravierend, dass der Kreditnehmer ziemlich lange zu Hause bleibt, ja dort an das Bett beinahe gefesselt ist. Generell ist das, finanziell gesehen, kein Problem, denn der Arbeitgeber bezahlt weiterhin den Arbeitslohn, sofern dieser Ausfall durch die Vorlage einer Bescheinigung vom Arzt entschuldigt wird. Doch irgendwann ist auch für den Arbeitgeber Schluss. Es ist nämlich gesetzlich geregelt, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, sechs Wochen das Einkommen weiterhin zu gewährleisten, doch dann ist es ihm gestattet, die Zahlung auszusetzen. In einem solchen Fall zahlt dann die Krankenkasse weiter, bei der der Arbeitnehmer versichert ist. Die Auszahlung vom Krankengeld gehört nämlich zu den Leistungen der Krankenkasse, ob es sich nun um eine private oder um eine gesetzliche Krankenkasse handelt. Doch zuvor hat der Versicherte einen Zahlschein auszufüllen und ihn bei der Krankenkasse einzureichen. Bleibt dies aus, erfolgt auch die Auszahlung nicht.
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