Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, Beiträge zur Krankenversicherung ihrer Angestellten zu leisten. Innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) beträgt der Arbeitgeberanteil 50 Prozent. Das bedeutet, dass der Gesamtbeitrag zum Teil von den Versicherten und zum Teil von ihren Arbeitgebern zu zahlen ist. In der privaten Krankenversicherung (PKV) bemisst sich die Höhe des Arbeitgeberanteils an dem durchschnittlichen GKV-Beitrag und wird nur dann übernommen, wenn die Leistungen der entsprechenden PKV mit den regulären GKV-Leistungen vergleichbar sind.
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