Anrechnungszeit in Bezug auf Rente durch Berechnung ermitteln

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Anrechnungszeit in Bezug auf Rente durch Berechnung ermitteln

Die Rente wird erst dann ausgezahlt, wenn man das Rentenalter erreicht hat. Dieses beginnt bekanntlich mit dem 65. Lebensjahr bei Männern und 60. Lebensjahr bei Frauen. Doch das ist nicht genug, weil noch eine weitere Bedingung zu erfüllen ist, um die Rente beziehen zu können. Wer als Mann vorher 25 Jahre, als Frau 20 Jahre beruflich tätig war, der hat Anspruch auf die gesetzliche Rente. Nun gibt es aber Menschen, deren berufliche Tätigkeit zwischenzeitlich unterbrochen wurde. Das kann seinen Grund in verschiedenen Ursachen haben. Die Zeit kann in Bezug auf die Rente angerechnet werden, weshalb auch oft von der Anrechnungszeit gesprochen wird. Es handelt sich also um eine Zeitspanne, die der Berechnung von Berechtigungen dient. Diese Zeit kann beispielsweise der Schwangerschaft, durch eine Schul- oder Hochschulausbildung, die Arbeitslosigkeit geschuldet sein, aber auch der Arbeitsunfähigkeit oder der Krankheit zwischen dem 17. und dem 25. Lebensjahr. Diese Zeit wird natürlich bei der Beantragung der Rente sorgfältig geprüft, sodass keine falschen Angaben gemacht werden können.

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